AGB/ Mietbedingungen

Hier findest du alle rechtlichen Informationen zu Hey Cali.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / MIETVERTRAG

Allgemeine Vermietbedingungen

HeyCali

Inhaber: Martin Schulz

1.  Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingfahrzeuges. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.

Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

2.  Vertragsabschluss, Rücktritt

Der Mietvertrag ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Die Leistungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Rücktrittsrecht, wenn er den uns dadurch entstehenden Schaden nach Maßgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet:

 

  • 30% des Brutto-Mietpreises vom Tag des Vertragsschlusses bis 51 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
  • 50% des Brutto-Mietpreises vom bis 31 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
  • 75% des Brutto-Mietpreises vom bis 21 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
  • 90% des Brutto-Mietpreises vom bis 11 Tage vor vereinbarten Mietbeginn
  • 100% des Brutto-Mietpreises ab 10 Tage vor vereinbarten Mietbeginn

Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag übernommen, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages bei voller Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt. Der Vermieter ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, solange der Mieter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch für die Restmietzeit nicht mehr übernehmen und stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird.

3.  Mietpreis, Zahlungen, Kaution

Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen) und Schmierstoffe (soweit während des Mietzeitraumes benötigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 6. nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind die Kosten der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum, sowie der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 9, sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten.

Die Kilometerbegrenzung beträgt – so weit nicht anders schriftlich vereinbart – 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,29 € pro km berechnet.

 

Die Service-/Übergabepauschale wird zusätzlich zum Tagesmietpreis berechnet. Diese enthält folgende Leistungen: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme, 2 Warnwesten, Gasflasche, Frischwasser Befüllung, Toilettenchemie (nur bei Grand California 600), Stromkabel, Adapterkabel, Handbesen, Wasserschlauch und Warntafel für Fahrräder.

Außerdem ist sowohl die Innen- als auch die Außenreinigung enthalten.

WICHTIG: Die grobe Innenreinigung (Rückgabe des Fahrzeugs „besenrein“ und die Toilettenreinigung (Box und Toilette) ist immer vom MIETER durchzuführen.

Ansonsten muss eine Strafgebühr in Höhe von 100€ bei Rückgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.

 

 Was ist unter „besenrein“ zu verstehen? Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne Rückstände ausgekehrt sein. Es darf sich kein Müll mehr im Fahrzeug befinden. Der Kühlschrank / die Kühlbox, die Spüle und der Herd müssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze/Sitzbank, Matratzen) müssen behoben sein.

 

Was ist mit Haustieren? Haustiere sind nicht erlaubt.

Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig: Anzahlung 300,- € bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag und die Kaution ist 21 Tage vor der vereinbarten Übernahme zu bezahlen. Bei Buchungen, die erst 21 Tage oder kürzer vor Abfahrt erfolgen, spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs.

 

Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt 1000,- € und dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverhältnis. Über diese wird nach Rückgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch den Mieter vom Vermieter abgerechnet.

WICHTIG: Die Kaution von 1000,- € ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.

Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerschein, der zum Führen eines Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen. Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zusätzliche Fahrer, die keinen Führerschein vorgelegt haben, können zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.

 

Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage, in der Hauptsaison 7 Tage.

 

  1. Übernahme, Rückgabe, Unbefugte Überschreitung der Mietzeit

 

Die im Mietvertrag eingetragenen Übernahme- sowie Rückgabezeiten sind unbedingt einzuhalten.

WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur Rückgabezeit -spätestens 10 Uhr – komplett ausgeräumt und gereinigt sein. Bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-Protokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehör, ggf. Mängel festzuhalten sind. Übergabe und Rücknahme erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – jeweils auf dem Betriebsgelände des Vermieters. Diese hat der Mieter, bei mehreren Mietern zumindest einer persönlich vorzunehmen. Die übrigen Mieter bevollmächtigen in diesem Fall denjenigen, der die Übernahme bzw. Rückgabe durchführt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Mieter spätestens bei Fahrzeugübernahme seine Identität durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer 3. letzter Absatz entsprechend.

WICHTIG: Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Campingfahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Sämtliche Funktionen des Campingfahrzeugs sind vor Reisebeginn durch den Mieter zu überprüfen (z.B. Herd/Kocher, Kühlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.).

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Kratzer, Lackschäden oder Dellen sowie Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbeschädigt (lt. Protokoll bei Übernahme bereits vorhandene Schäden bleiben unberücksichtigt) zurückzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Säuberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 € an. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt die Vermieterin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200,- € in Rechnung. Bei Verlust des Schlüssels stellt die Vermieterin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1000,- € in Rechnung.

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Mietvertrag angegebenen Zeitraums bis spätestens 10:00 Uhr. Wird die vereinbarte Rückgabezeit vom Mieter um mehr als eine Stunde überschritten, hat der Mieter für den Rückgabetag zusätzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. Überschreitet der Mieter die vorgesehene Mietzeit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er darüber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung, zusätzlich zum Mietzins gemäß Ziffer 1 für diesen Tag, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% des täglichen Mietzinses, also insgesamt eine Zahlung von 140% des für die Mietzeit vereinbarten Tagessatzes. Unberührt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz. Verlängerungswünsche sollten spätestens zwei Tage vor der Mietbeendung mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.

5.  Mindestalter, Führerschein, Nutzung des Fahrzeuges

Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dessen Familienangehörigen, sowie von den Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) geführt werden. Bei Verstoß hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Wagens verursachten Schaden uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er persönlich. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierfür nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelände zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zulässig.

 

Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes im Mietfahrzeug werden 500,00 € von der Kaution einbehalten.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union, sowie Norwegen und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugmiete dorthin verbracht werden. Die grüne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.